Abrechnung
Privatversichert – Beihilfe – Selbstzahler
Ich kann mit Ihnen über die Privatkassen oder die Beihilfe abrechnen, da ich als Verhaltenstherapeutin im Arztregister der kassenärztlichen
Vereinigung Unterfranken registriert bin. Alternativ rechne ich mit Ihnen als Selbstzahler ab. Meine Gebüren orientieren sich dabei an die Gebürenordnung
für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Versicherung
In manchen Fällen übernimmt auch die gesetzliche Krankenkasse die Kosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens,
falls eine Dringlichkeit besteht und Sie innerhalb der nächsten drei Monate keinen Therapieplatz bekommen.
Bei Interesse nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.